
System-Card Kran
Bedienerschulung für Krane
- nach DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003
- bei Ihnen vor Ort oder in einem unser 60 Schulungszentren
- von professionellen Krantrainern
Nach erfolgreicher, persönlicher Erstschulung kann in den Folgejahren die gesetzliche Jahresunterweisung online über unser SYSTEM-CARD E-Learning durchgeführt werden.

Inhalte der Schulung
- Rechtliche Grundlagen ArbSchG, BetrSichV, StVO, FeV, RSA, DGUV V1, DGUV V 52, DGUV V 54, DGUV R 100-500 Kap. 2.8, DGUV G 309-003
- Technik: Sicherheitsanforderungen und -vorrichtungen, Standsicherheit, Tragfähigkeit und Lastmoment, Einsatzmöglichkeiten, Warnhinweise, Beschränkungen, Steuerfunktionen, Tägl. Funktionskontrolle
- Umgang/Bedienung: Aufstellung, Abstützung, Untergrund, Anschlagen von Lasten, Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel, elektrische Spannung, Transport, Wind
- Arbeitsumfeld: Arbeiten auf Baustellen, Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr, Arbeiten an Produktionsanlagen, Analyse von Unfallszenarien, Präventionsmaßnahmen
Die Schulung erfolgt bauformspezifisch
Aufgrund der vielseitigen Anforderungen an die Verwendung von Kranen gibt es mittlerweile zahlreiche Kranbauformen.
Jede Kranbauform hat daher ihre spezifische Eigenschaft, worauf in den Schulungen ein besonderes Augenmerk geworfen werden muss. Daher erfolgt die SYSTEM-CARD Schulung kategoriebezogen.
SYSTEM-CARD Kran nach Vorschriften der Berufsgenossenschaften
Geschult wird in Theorie und Praxis
- I. Mobilkran
- II. LKW-Ladekran
- III. Brückenkran
- IV. Portalkran
- V. Spezialkran
Schulungstermine
Hier finden Sie die allgemeinen Schulungstermine in Türkheim. Sollten Sie Wünsche und Anregungen bezüglich weiterer Termine haben, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne informieren wir Sie auch über mögliche Inhouse Schulungen, die wir in Ihrem Unternehmen abhandeln können. Hinterlassen Sie uns über das Kontaktformular eine Nachricht. Wir rufen Sie in kürzester Zeit zurück. Zusätzlich zu unseren Standardterminen bieten wir auch Schulungen im Bereich Teleskopstapler »Roto« und »Motorsägen im Korb« an.

Anfrage
Gerne senden wir Ihnen ausführliche Informationen und ein Angebot über unsere Schulungen zu. Senden Sie uns einfach Ihre Schulungsanfrage oder rufen Sie uns an unter 0800 21 79 100.
Unsere Mitarbeiter erstellen Ihnen gerne ein Schulungsangebot und informieren Sie über die aktuellen Termine. Individuelle Termine sind nach Absprache möglich.

Kontakt
Häufig gestellte Fragen
Was muss ich zur Schulung mitbringen?
- Sicherheitsschuhe
- Wetterabhängige Arbeitskleidung für den Praxisteil
- Covid-19 Schutzmaßnahmen nach aktuellen gesetzlichen Vorlagen
- Optional: eigene PSAgA, eigenen Schutzhelm für Arbeiten in der Höhe (sollten Sie noch keine Ausrüstung haben, wird Ihnen von uns eine gestellt)
Nach welchen DGUV Grundsätzen bieten wir Unterweisungen an?
- DGUV-G 308-008 Hebebühnen
- DGUV-R 100-500 Einweiser
- DGUV-R 112-198 Anwender für PSA gegen Absturz
- DGUV-G 308-001 Frontstapler, Schubmaststaper, etc.
- DGUV-G 308-009 Teleskopstapler starr/roto
- DGUV-G 309-003 Hallenkrane, Portalkran, Spezialkran etc.
- DGUV-R 100-500 Anschläger für Lasten
- DGUV-I 214-059 Motorsäge Modul A, B, C, D
Warum steht auf meinem Bedienausweis ein Ablaufdatum?
Da unser Schulungssystem nach ISO 18878 zertifiziert ist. In dieser Norm wird vorgeschrieben, dass spätestens alle 5 Jahre eine Nachschulung gemacht werden muss.
Wie kann ich eine Schulung buchen und wer ist mein Ansprechpartner?
Für Anmeldungen oder Rückfragen zum Seminar können Sie sich an das Trainerteam wenden. Diese erreichen Sie unter: schulungen@hochmuth-gruppe.de oder 0821/217910.
Wie viele Kategorien im Hebebühnenbereich kann ich an einem Schulungstag buchen?
Grundsätzlich sind zwei Kategorien im Preis enthalten. Eine dritte Kategorie kann gegen einen Aufpreis am gleichen Schulungstag hinzu gebucht werden. Wünschen Sie in allen fünf Kategorien unterwiesen zu werden, ist ein zweiter Schulungstag erforderlich.
Darf ich mit meinem Flurförderzeug (Gabel/Frontstapler) Bedienausweis einen geländegängigen Teleskopstapler starr/roto bedienen?
Nein, da seit dem 02/2016 der DGUV Grundsatz 308-009 gültig ist. Seit dieser Neuerung wurde der geländegängige Teleskopstapler aus dem DGUV Grundsatz 308-001 für Flurförderzeug (Front/Gabelstapler) gestrichen.
Wo führen wir die Schulungen durch?
Augsburg, Türkheim, München sowie Bundesweit in einem von über 85 SystemCard Schulungszentren. Selbstverständlich führen wir auch bei Ihnen im Unternehmen Schulungen durch.